- Wahrnehmung der Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators entsprechend der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen für Wohn- und Gewerbegebäude sowie Industriegebäude.
- SiGeKo gemäß Anlagen B und C zur RAB 30.
- Erstellung von SiGe – Plänen.
- Beratung hinsichtlich der Sicherheit am Bau und auch im Hinblick auf die erforderlichen Gefahrenanalysen.
